Lass Dich ein auf ein Abenteuer aus Musik, Activities und dem ultimativen Communitygefühl.
Nicht nur ein ultimatives Festivalgefühl wollen wir euch bereiten, zusätzlich geht auch ein Großteil der Einnahmen an gemeinnützige Zwecke. Werde also auch Teil des sozialen Aspekts des Momentum Festivals.
Weitere Informationen zum gemeinnützigen Projekt findest Du über den nachfolgenden Link.
Einlass ab 16 Jahren, darunter generell kein Zutritt.
Um nach 0:00 Uhr anwesend zu sein, ist es für 16-/17-jährige notwendig, ein amtliches Ausweisdokument sowie eine erwachsene Begleitperson dabei zu haben und den ausgefüllten Partypass (Muttizettel) des Saale-Orla-Kreises mitzuführen.
Ja, das Mitbringen eigener Kameras und entsprechende Foto-/Filmaufnahmen für den privaten Gebrauch sind erlaubt.
Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen für den gewerblichen und/ oder kommerziellen Gebrauch sind untersagt, sofern dies vom Veranstalter zuvor nicht ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde.
Veranstaltungsteilnehmer: innen müssen damit rechnen, dass Foto-, Film und/ oder Videoaufnahmen gemacht und verwendet werden, auf denen sie zu sehen sind.
Explizit erlaubt sind folgende Gegenstände:
• Sonnencreme
• Medikamente
• Liquids für E-Zigaretten
• Roll-Deos in Plastik-/Alubehältnissen
• Kleine Regenschirme (Knirpse)
Verboten sind folgende Gegenstände:
• Waffen aller Art
• Gegenstände, die ähnlich einer Waffe oder eines gefährlichen Wurfgeschosses verwendet werden können und nicht offenkundig einem anderen, friedlichen Zweck dienen (z.B. Rucksack)
• Drogen, Betäubungsmittel, K.O.-Tropfen und Legal Highs (z.B. Badezusätze), soweit nicht zweifelsfrei ein ärztliches Dokument die Notwendigkeit der Mitnahme und Nutzung bestätigt
• Reizgas, Pfefferspray, Tierabwehrspray und Ähnliches
• Sprühdeos, Haarspray
• Laserpointer
• Ätzende oder leicht entzündbare Substanzen
• Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, pyrotechnisches Material, Fackeln, Rauchkerzen, bengalische Feuer oder sonstige pyrotechnischen Effekte
• Werbemittel jeder Art, insbesondere Flyer, soweit zuvor vom Veranstalter nicht ausdrücklich zugelassen (der Werbende hat in diesem Fall die schriftliche Zustimmung des Veranstalters vorzulegen)
• Rassistische, fremdenfeindliche, links- und rechtsradikale Propagandamittel, insbesondere solche von für verfassungswidrig erklärten oder sonst verbotenen Parteien oder Vereinigungen
• Getränke und Speisen jeder Art, soweit der Besucher nicht gesundheitsbedingt bzw. medizinisch indiziert, hierauf angewiesen ist; der Besucher hat die Ausnahme zu belegen
• Flaschen, Dosen, Plastikkanister und/oder sonstige Trinkbehälter
• Stühle-, Sitzmöbel und Sitzgelegenheiten (z.B. Styroporwürfel)
• Drohnen und andere unbemannte Luftfahrzeuge
• Tiere jeder Art und Größe,
• sonstige Gegenstände, die geeignet und üblicherweise dafür bestimmt sind, den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu stören oder Schaden zu verursachen.
Der gesamte Außenbereich auf dem Festivalgelände ist barrierefrei. Bitte beachtet aber, dass das Festivalgelände nur teilweise asphaltiert und nicht überall barrierefrei ist. Auch der Club und die Lounge sind nicht barrierefrei.
Die Einfahrt ist ab Donnerstag, 26.06.2025 um 12 Uhr möglich.
• Es gibt Personal, das Euch einen Platz zuweist.
• Die Plätze werden nach und nach belegt.
• Reservieren / Freihalten von Plätzen ist nicht nötig und nicht möglich.
• Die Fahrzeuge werden im Anschluss auf einem separaten Parkplatz abgestellt.
Bitte beachtet folgende Hinweise:
• Das Mitbringen eigener Getränkestände/Bierbrunnen o.ä. ist untersagt.
• Bitte keine großen Lücken zwischen den Zelten lassen.
• Sperrt keine Flächen für später nachkommende Freunde ab.
• Nur Schritttempo fahren: Safety first!
Duschen:
Duschen sind vorhanden.
Hier gibt es auch Stromanschlüsse für Föhn, Rasierer u.Ä.
Die Dusch Flatrate kann vor Ort für 10,- EUR gebucht werden.
Nein, Glasflaschen sind in der Camping Area nicht erlaubt. Dies beruht auf Vereinbarungen mit dem Geländebesitzer und um Verletzungen zu vermeiden. Wir empfehlen stattdessen Plastikflaschen oder Tetrapacks mitzubringen.
• Waffen aller Art
• Drogen, Betäubungsmittel, K.o.-Tropfen und Legal Highs (z.B. Badezusätze), soweit nicht zweifelsfrei ein ärztliches Dokument die Notwendigkeit der Mitnahme und Nutzung bestätigt
• Reizgas, Pfefferspray, Tierabwehrspray und Ähnliches
• Laserpointer
• Ätzende oder leicht entzündbare Substanzen
• Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, pyrotechnisches Material, Fackeln, Rauchkerzen, bengalisches Feuer oder sonstige pyrotechnischen Effekte
• Bau- und Brennholz
• Wassergefährdende Stoffe und Flüssigkeiten (z.B. flüssiger Grillanzünder)
• Trockeneis
• Werbemittel jeder Art, insbesondere Flyer, soweit zuvor vom Veranstalter nicht ausdrücklich zugelassen (der Werbende hat in diesem Fall die schriftliche Zustimmung des Veranstalters vorzulegen)
• rassistische, fremdenfeindliche, links- und rechtsradikale Propagandamittel, insbesondere solche von für verfassungswidrig erklärten oder sonst verbotenen Parteien oder Vereinigungen
• Filmkameras, die über die üblichen Handykameras oder kleinen handlichen Kameras hinausgehen, soweit zuvor vom Veranstalter nicht ausdrücklich zugelassen, der Filmende hat in diesem Fall die schriftliche Zustimmung des Veranstalters vorzulegen
• Drohnen und andere unbemannte Luftfahrzeuge
• Pocketbikes
• Geräuscharme Aggregate sind in der Camping Area bis zu 2000 Watt erlaubt.
• Tiere jeder Art und Größe,
• sonstige Gegenstände, die geeignet und üblicherweise dafür bestimmt sind, den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu stören oder Schaden zu verursachen.
• Max. zulässiges Gesamtgewicht: 3,5t für alle Fahrzeuge (PKW, Transporter, Wohnmobile, Anhänger-Gespanne). Die Zufahrt für Fahrzeuge mit mehr als 3,5t zulässigem Gesamtgewicht ist nicht möglich.
• Das Campingticket muss unbedingt immer mitgeführt werden.
• Die Leistung von mitgebrachten Musikanlagen ist auf maximal 500 W (Watt) und maximal 50dBA 5 Meter vor der Box limitiert. Es herrscht Nachtruhe am Freitag und Samstag von 22 - 06 Uhr.
• Lasst keinen Sperrmüll zurück.
• Es werden entsprechend Autokennzeichen dokumentiert. Die Entsorgungskosten werden an die Verursacher weiterberechnet. Ebenso das in Brand setzen von (Sperr-)Müll.
• Jeder Verstoß wird zur Anzeige gebracht. Hieraus entstehende Schäden sind schadensersatzpflichtig. Etwaige Entsorgungskosten werden an die Verursacher weiterberechnet.
• Außerhalb gekennzeichneter Flächen wild zu Campen ist verboten. Nur die ausgeschilderten Campingflächen dürfen benutzt werden.
• Das Mitbringen von Kindern unter 16 Jahren, sowie von Tieren ist auf dem Camping- und Festivalgelände grundsätzlich verboten.
• Pfand bzw. Pfandgefäße zu sammeln und/ oder zu erbetteln ist grundsätzlich verboten; bei Verstoß wird das gesammelte Pfand konfisziert und ein Hausverbot erteilt. Dies gilt für den Bereich, in dem der Veranstalter das Hausrecht ausübt.
• Es ist verboten, offenes Feuer zu machen, Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände zu zünden. Brandstiftung wird umgehend zur Anzeige gebracht. Bitte beachtet die eine mögliche erhöhte Waldbrandgefahr im September, insbesondere bei sehr trockenem Wetter.
• Die Camping Area schließt am Sonntag um 16 Uhr.
• Den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheits- und Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
• Bei einem Verstoß kann der Veranstalter den Besucher von den Campingplätzen verweisen und die Zugangsberechtigung entziehen. In diesem Fall hat der Besucher keinen Anspruch auf erneuten Zutritt oder Erstattung des Campingticketpreises. Die Nichtbefolgung der Campingordnung kann ebenso zu einem zeitweisen oder vollständigen Ausschluss vom Festivalgelände führen. Das Recht des Veranstalters, Schadensersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.
• Ein Verstoß kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.
• Personen, die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Campinggelände aufhalten, werden entsprechend strafrechtlich verfolgt. Das Recht des Veranstalters, Schadensersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.